Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 07.03.2019
- Fundstelle:
- BAnz AT 02.04.2019 B1
- Stand:
- 20260506180021
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 215,69 Euro.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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