VKFVÄndBek 2019

Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Ausfertigungsdatum:
07.03.2019
Fundstelle:
BAnz AT 02.04.2019 B1
Stand:
20260506180021
(XXXX)

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 215,69 Euro.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.