SVFAG

Gesetz über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Land Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung

Ausfertigungsdatum:
07.08.1953
Fundstelle:
BGBl I 1953, 848
Stand:
20190927212501
Abschnitt III

Freiwillige Sozialversicherung

§ 10

(weggefallen)

Abschnitt V

Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 17

-

§ 18

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. ...

§ 19

-

§ 20

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1952 in Kraft. ...

(2) u. (3)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.