Gesetz über die Neuordnung der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und des RIAS Berlin
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.1993
- Fundstelle:
- BGBl I 1993, 2246
- Stand:
- 20120625150401
Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 17. Juni 1993
Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2251-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 1990 (BGBl. I S. 823)
Aufhebung des Statuts des Senders RIAS Berlin vom 1. Januar 1973
Ermächtigung zur Neubekanntmachung
Inkrafttreten
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Zustimmung zum Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag
Dem am 17. Juni 1993 unterzeichneten "Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -" wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts
(1) Die Aufgaben der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen "Deutschlandfunk" als Rundfunkanstalt des Bundesrechts sind zum 31. Dezember 1993 beendet.
(2)
Aufhebung des RIAS Berlin Statuts
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Inkrafttreten
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.