PBV

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

Ausfertigungsdatum:
22.11.1995
Fundstelle:
BGBl I 1995, 1528
Stand:
20260506175501
Eingangsformel

Auf Grund des § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014) verordnet die Bundesregierung und auf Grund des durch Artikel 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355) eingefügten und durch Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1377) geänderten § 330 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft:

Inhaltsübersicht

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Geschäftsjahr

§ 3Buchführung, Inventar

§ 4Jahresabschluß

§ 5Einzelvorschriften zur Bilanz

§ 6Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen

§ 7Kosten- und Leistungsrechnung

§ 8Wahlrecht für Kapitalgesellschaften

§ 9Befreiungen

§ 10Ordnungswidrigkeiten

§ 11Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

Anlage 1Gliederung der Bilanz

Anlage 2Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3aAnlagennachweis

Anlage 3bNachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)

Anlage 4Kontenrahmen für die Buchführung

Anlage 5Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung (Muster)

Anlage 6Kostenträgerübersicht (Muster)

§ 1

Anwendungsbereich

(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen richten sich nach dieser Verordnung, unabhängig davon, ob die Pflegeeinrichtung Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform der Pflegeeinrichtung. Rechnungs-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Pflegeeinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind

1.

ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste),

2.

teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). Erbringt eine zugelassene Pflegeeinrichtung neben Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch andere Sozialleistungen im Sinne des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (gemischte Einrichtung), so sind ihre Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dieser Verordnung auf die Leistungen beschränkt, für die sie nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch als Pflegeeinrichtung zugelassen ist.

§ 2

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3

Buchführung, Inventar

(1) Die Pflegeeinrichtungen führen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Für Buchführung und Inventar gelten die §§ 238 bis 241 des Handelsgesetzbuchs.

(2) Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten. Bei Verwendung eines hiervon abweichenden Kontenplanes hat die Pflegeeinrichtung durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen nach Satz 1 zu gewährleisten.

§ 4

Jahresabschluß

(1) Der Jahresabschluß der Pflegeeinrichtung besteht aus:

1.

der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,

2.

der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach Anlage 2, sowie

3.

dem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und Fördernachweises.Der Jahresabschluß ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten § 242, § 243 Abs. 1 und 2, die §§ 244 bis 256a, 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 3, die §§ 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 und 3 Satz 1, § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch.

(2) Soweit ein Träger mehrere Pflegeeinrichtungen betreibt, die keine Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, kann er diese in einem Jahresabschluß zusammenfassen. Dabei ist der Anlagen- und Fördernachweis nach den Anlagen 3a und 3b für jede Pflegeeinrichtung gesondert zu erstellen. § 7 bleibt unberührt.

(3) Bei gemischten Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 kann der Träger

1.

einen auf die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch begrenzten Jahresabschluß (Teil-Jahresabschluß) erstellen oder

2.

unter Verwendung der Anlagen 3a und 3b die Erträge und Aufwendungen seiner Pflegeeinrichtungen in einer nach Anlage 2 gegliederten Teil-Gewinn- und Verlustrechnung so zusammenfassen, daß sie von den anderen Leistungsbereichen der Einrichtung getrennt sind. Ist eine Abgrenzung nicht möglich, haben die erforderlichen Zuordnungen zu den verschiedenen Leistungsbereichen auf der Grundlage von vorsichtigen und wirklichkeitsnahen Schätzungen zu erfolgen. § 7 bleibt unberührt.

§ 5

Einzelvorschriften zur Bilanz

(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind in der Bilanz höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann eine zugelassene Pflegeeinrichtung, die erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die bei Pflegeheimen am 1. Januar 1997, bei Pflegediensten am 1. Januar 1998 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben sind, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.

(2) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, sind auf der Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

(3) Bei Pflegeeinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft sind in der Bilanz unter dem Eigenkapital als "gewährtes Kapital" die Beträge auszuweisen, die der Einrichtung für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrags nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vom Rechtsträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Sonstige Einlagen des Rechtsträgers sind als Kapitalrücklagen auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

(4) Sind der Pflegeeinrichtung vor Aufnahme in den Landespflegeplan für Lasten aus Darlehen Fördermittel bewilligt worden, so ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, so ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden.

(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Trägers der Pflegeeinrichtung vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.

§ 6

Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen

Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.

§ 7

Kosten- und Leistungsrechnung

Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ermöglicht. Die Kosten- und Leistungsrechnung muß die Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige sowie die Erstellung der Leistungsnachweise nach den Vorschriften des Achten Kapitels des Elften Buches Sozialgesetzbuch ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen:

1.

Die Pflegeeinrichtungen haben die auf Grund ihrer Aufgaben und Strukturen erforderlichen Kostenstellen zu bilden; dabei kann der Kostenstellenrahmen nach dem Muster der Anlage 5 angewendet werden.

2.

Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.

3.

Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.

4.

Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen; dabei kann die Kostenträgerübersicht nach dem Muster der Anlage 6 angewendet werden.

5.

Bei Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 oder 3 muß eine verursachungsgerechte Abgrenzung der Kosten und Erträge mit anteiliger Zuordnung auf die verschiedenen Einrichtungen erfolgen; § 4 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 8

Wahlrecht für Kapitalgesellschaften

(1) Pflegeeinrichtungen, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3a zu gliedern. Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.

(2) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 1 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3a nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.

§ 9

Befreiungen

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit:

1.

Pflegedienste mit bis zu sechs Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,

2.

teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit bis zu acht Pflegeplätzen,

3.

vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu zwanzig Pflegeplätzen. Für die Ermittlung der Vollzeitkräfte und der Pflegeplätze sind die Durchschnittswerte im abgelaufenen Geschäftsjahr maßgebend. Satz 1 gilt nicht für Pflegeeinrichtungen, deren Umsätze aus der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (ohne Investitionsaufwendungen) bei Pflegeheimen 500.000 Euro, bei Pflegediensten 250.000 Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr übersteigen.

(2) Von den Vorschriften dieser Verordnung können ganz oder teilweise befreit werden:

1.

Pflegedienste mit sieben bis zu zehn Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,

2.

teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit neun bis zu fünfzehn Pflegeplätzen,

3.

vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit einundzwanzig bis zu dreißig Pflegeplätzen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Über eine Befreiung und ihre Versagung entscheiden auf Antrag des Trägers der Pflegeeinrichtung die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam im Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Maßstab für diese Ermessensentscheidung ist insbesondere die Frage, ob die mit der Anwendung der Verordnung verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen oder ob die in § 7 gestellten Anforderungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden können.

(3) Pflegeeinrichtungen, die nach Absatz 1 oder 2 von den Vorschriften dieser Verordnung befreit sind, haben eine vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu führen, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht; als Mindestanforderung gelten die in § 259 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführten Rechenschaftspflichten entsprechend. Die Auskunfts- und Nachweispflichten der Pflegeeinrichtungen nach dem Siebten und Achten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.

§ 10

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Pflegeeinrichtung, die Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses

1.

entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2

a)

die Bilanz nicht nach Anlage 1,

b)

die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2,

c)

den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3a

gliedert oder

2.

entgegen § 8 Abs. 1 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.

§ 11

Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

(2) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 6 Nummer 3 bis 5 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.

(3) Die §§ 4, 8 und 10, das Formblatt für die Bilanz (Anlage 1), die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

(4) § 4 Absatz 1 Satz 3 und die Nummern 4a, 8, 22 und 28 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

(5) Die Nummern 1 bis 3 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), der Kontenrahmen für die Buchführung (Anlage 4) sowie die Anlagen 5 und 6 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage 1

Gliederung der Bilanz*)

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1532 - 1534;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Aktivseite

A. Anlagevermögen:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und

ähnliche Rechte und Werte (KUGr.0800) ......

2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie

Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr.0801) ......

3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr.0802) ......

4. geleistete Anzahlungen (KUGr.0803) ...... ........

II. Sachanlagen:

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit

Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten

auf fremden Grundstücken

(KGr.01, KUGr.040 u. 042) ........................ ......

2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit

Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf

fremden Grundstücken

(KGr.02, KUGr.041 u. 042, soweit nicht

unter 1.) ....................................... ......

3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

ohne Bauten (KGr.03) ............................. ......

4. Technische Anlagen (KGr.05) ...................... ......

5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge

(KGr.06 ohne KUGr.063) ........................... ......

6. Fahrzeuge (KUGr.063) ............................. ......

7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

(KGr.07) ......................................... ...... ........

------

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen**)

(KUGr.081) ....................................... ......

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen**)

(KUGr.082) ....................................... ......

3. Beteiligungen (KUGr.083) ......................... ......

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.084) ..... ......

5. Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr.085) ....... ......

6. Sonstige Finanzanlagen (KUGr.086) ................ ...... ........

------

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr.101) ....... ......

2. Geleistete Anzahlungen (KUGr.102) ................ ...... ........

------

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

(KGr.11), ........................................ ......

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als

einem Jahr .......................................

2. Forderungen an Gesellschafter oder Träger

der Einrichtung (KUGr.160), ...................... ......

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als

einem Jahr .......................................

3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen**)

(KUGr.161), ...................................... ......

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als

einem Jahr .......................................

4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen

ein Beteiligungsverhältnis besteht**)

(KUGr.162), ...................................... ......

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als

einem Jahr .......................................

5. Forderungen aus öffentlicher Förderung

(KGr.14), ........................................ ......

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als

einem Jahr .......................................

6. Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung

(KGr.15), ........................................ ......

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als

einem Jahr .......................................

7. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital**) ......

(KUGr.165) .......................................

8. Sonstige Vermögensgegenstände (KUGr.163, 164) ...... ........

------

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

III. Wertpapiere des Umlaufvermögens

(KGr.13), ........................................... ........

davon Anteile

an verbundenen Unternehmen ..........................

IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

und Schecks (KGr.12) ................................ ........

C. Ausgleichsposten

1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

(KUGr.171) ............................................ ......

2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung

(KUGr.172) ............................................ ...... ........

------

D. Rechnungsabgrenzungsposten

(KGr.18) ................................................. ........

E. Aktive latente Steuern**) (KUGr.164) ........

F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ........

G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ........

-------------------------------------------------------------------------------

........

========

----------

*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.

**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften

Passivseite

A. Eigenkapital

1. Eingefordertes Kapital (KUGr.2003)

Gezeichnetes Kapital (KUGr.2001)

abzüglich nicht eingeforderter ausstehender

Einlagen (KUGr.2002) .................................. ...... ........

2. Kapitalrücklagen (KUGr.201) ........................... ......

3. Gewinnrücklagen (KUGr.202) ............................ ......

4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr.203) ............... ......

5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr.204) ........... ...... ........

------

B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen

zur Finanzierung des Sachanlagevermögens

1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für

Investitionen (KGr.21) ................................ ......

2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für

Investitionen (KGr.22) ................................ ...... ........

------

C. Rückstellungen (KGr.24) .................................. ........

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

(KGr.30), ............................................ ......

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr ....................................

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

(KGr.31), ............................................ ......

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr ....................................

3. Erhaltene Anzahlungen (KGr.34), ...................... ......

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr ....................................

4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder dem

Träger der Einrichtung (KUGr.354), ................... ......

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr ....................................

5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen**)

(KUGr.355), .......................................... ......

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr ....................................

6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.356), ........ ......

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr ....................................

7. Verbindlichkeiten aus öffentlichen Fördermitteln

für Investitionen (KGr.32), .......................... ......

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr ....................................

8. Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung

für Investitionen (KGr.33), .......................... ......

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr ....................................

9. Sonstige Verbindlichkeiten (KUGr.350

bis 353, 357, KGr.36) ................................ ......

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit ..............

10. Verwahrgeldkonto (KGr.37) ............................ ...... ........

------

E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr.23) ......... ........

F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr.38) ........................ ........

G. Passive latente Steuern (KGr.39)**) ...................... ........

-------------------------------------------------------------------------------

........

========

Eventualverbindlichkeiten aus Ansprüchen auf

Erstattung von Fördermitteln

----------

*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.

**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 2

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1535 - 1536;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer

Pflege sowie aus Kurzzeitpflege

(KGr. 40 bis 43) ..................................... ......

2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung

(KUGr. 416, 426, 436) ................................ ......

3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen

(KUGr. 417, 4191, 427, 437) .......................... ......

4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten

gegenüber Pflegebedürftigen

(KUGr. 464) .......................................... ......

4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs

(KUGr. 480 bis 485, 488; KGr. 55),

soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ........ ......

5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten

(KGr. 44) ............................................ ......

6. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an

fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen

(KUGr. 540) .......................................... ......

7. Andere aktivierte Eigenleistungen

(KUGr. 541) .......................................... ......

8. Sonstige betriebliche Erträge

(KUGr. 486, 487; KGr. 52, 53) ........................ ...... ........

------

9. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter (KGr. 60) ...................... ......

b) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige

Aufwendungen (KGr. 61 bis 64) ..................... ......

10. Materialaufwand

a) Lebensmittel (KGr. 65) ............................ ......

b) Aufwendungen für Zusatzleistungen (KGr. 66) ....... ......

c) Wasser, Energie, Brennstoffe (KGr. 67) ............ ......

d) Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf (KGr. 68, 70) . ......

11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen

(KUGr.685) ........................................... ......

12. Steuern, Abgaben, Versicherungen (KGr.71) ............ ......

13. Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe

(KGr.73) ............................................. ......

14. Mieten, Pacht, Leasing (KGr.76) ...................... ...... ........

------ --------

Zwischenergebnis ......................................... ........

15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher

Förderung von Investitionen (KGr.45, 46; KUGr.486) ... ......

16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

(KGr.47) ............................................. ......

17. Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus

Darlehns- und Eigenmittelförderung (KUGr.487) ........ ......

18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/

Verbindlichkeiten (KGr.74) ........................... ......

19. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten

aus Darlehensförderung (KUGr.784) .................... ......

20. Abschreibungen

a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

und Sachanlagen (KUGr.750, 751) ................... ......

b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände (KUGr. 753, 754) ............. ......

21. Aufwendungen für Instandhaltung und

Instandsetzung (KUGr.771) ............................ ......

22. Sonstige betriebliche Aufwendungen (KUGr.772) ........ ...... ........

------ --------

Zwischenergebnis ......................................... ........

23. Erträge aus Beteiligungen (KUGr.500*), 501) .......... ......

24. Erträge aus Finanzanlagen (KUGr.502*), 503) .......... ......

25. Zinsen und ähnliche Erträge (KGr.51) ................. ......

26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere

des Umlaufvermögens (KUGr.752) ....................... ......

27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr.72) ............ ...... ........

------ --------

28. (weggefallen)

29. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .................... ........

========

----------

*) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 3a

Anlagennachweis

(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,

Fundstelle: BGBl. I 1995, 1537;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Anlage 3b

Nachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)

(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,

Fundstelle: BGBl. I 1995, 1538;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Anlage 4

Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0-8)

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1539 - 1546;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Konten-

klasseKonten-

gruppeKonten-

unter-

gruppeText-Erläuterung

0  Kontenklasse 0 Ausstehende Einlagen, Anlagevermögen

  Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete oder festgesetzte Kapital

 01 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

  010Bebaute Grundstücke

  011Betriebsbauten

  012Außenanlagen

 02 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

  020Bebaute Grundstücke

  021Wohnbauten

  022Außenanlagen

 03 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

 04 Bauten auf fremden Grundstücken

  040Betriebsbauten

  041Wohnbauten

  042Außenanlagen

 05 Technische Anlagen

  050in Betriebsbauten

  051in Wohnbauten

  052in Außenanlagen

 06 Einrichtung und Ausstattung

  060in Betriebsbauten

  061in Wohnbauten

  062in Außenanlagen

  063Fahrzeuge

  064Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG's)

  065Festwerte in Betriebsbauten

  066Festwerte in Wohnbauten

 07 Anlagen im Bau, Anzahlungen auf Anlagen

  070Betriebsbauten

  071Wohnbauten

 08 Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen

  080Immaterielle Vermögensgegenstände

  0800Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

  0801entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

  0802Geschäfts- und Firmenwert

  0803geleistete Anzahlungen

  081Anteile an verbundenen Unternehmen*)

  082Ausleihungen an verbundene Unternehmern*)

  083Beteiligungen

  084Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)

  085Wertpapiere des Anlagevermögens

  086sonstige Finanzanlagen

 

1  Kontenklasse 1 Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung

 10 Vorräte

  101Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

  102Geleistete Anzahlungen

 11 Forderungen aus, geleistete Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen

 12 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

 13 Wertpapiere des Umlaufvermögens

 14 Forderungen aus öffentlicher Förderung

 15 Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung

 16 Sonstige Vermögensgegenstände

  160Forderungen an Gesellschafter oder Träger der Pflegeeinrichtung

  161Forderungen gegen verbundene Unternehmen*)

  162Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)

  163Vorsteuer

  164Sonstige Vermögensgegenstände

165Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital

 17 Ausgleichsposten

  171Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

  172Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung

 18 Rechnungsabgrenzung

 19 Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, Bilanzverlust

 191 Aktive latente Steuern

 192 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

 193 Bilanzverlust

 

2  Kontenklasse 2 Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen

 20 Eigenkapital

  200Gezeichnetes/festgesetztes (gewährtes) Kapital

2001Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital

2002Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

2003Eingefordertes Kapital

  201Kapitalrücklagen

  202Gewinnrücklagen

  203Gewinnvortrag/Verlustvortrag

  204Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

 21 Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen

 22 Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen

 23 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

 24 Rückstellungen

  240Pensionsrückstellungen

  241Steuerrückstellungen

  242Urlaubsrückstellungen

  243Sonstige Rückstellungen

 

3  Kontenklasse 3 Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung

 30 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 31 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 32 Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung

 33 Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung

 34 Erhaltene Anzahlungen

 35 Sonstige Verbindlichkeiten

  350gegenüber Mitarbeitern

  351gegenüber Sozialversicherungsträgern

  352gegenüber Finanzbehörden

  353gegenüber Bewohnern

  354Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter oder dem Träger der Einrichtung

  355Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*)

  356Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)

  357Sonstige Verbindlichkeiten

 36 Umsatzsteuer

 37 Verwahrgeldkonto

 38 Rechnungsabgrenzung

 39 Passive latente Steuern

 

4  Kontenklasse 4 Betriebliche Erträge

 40 Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen

  400Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 1

  4000Pflegekasse

  4001Sozialhilfeträger

  4002Selbstzahler

  4003Übrige

  401Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 2

  4010Pflegekasse

  4011Sozialhilfeträger

  4012Selbstzahler

  4013Übrige

402Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 3

  4020Pflegekasse

  4021Sozialhilfeträger

  4022Selbstzahler

  4023Übrige

  403Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 4

  4030Pflegekasse

  4031Sozialhilfeträger

  4032Selbstzahler

4033Übrige

  404Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 5

  4040Pflegekasse

  4041Sozialhilfeträger

  4042Selbstzahler

  4043Übrige

  405Erträge aufgrund häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

  406Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel

407Sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen

4070Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI

4071Weitere sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen

4072Erträge aus ambulanten Pflegedienstleistungen in anderen Ländern

 41 Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen

  410Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1

  4100Pflegekasse

  4101Sozialhilfeträger

  4102Selbstzahler

  4103Übrige

  411Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

  4110Pflegekasse

  4111Sozialhilfeträger

  4112Selbstzahler

  4113Übrige

  412Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

  4120Pflegekasse

  4121Sozialhilfeträger

  4122Selbstzahler

  4123Übrige

  413Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

  4130Pflegekasse

  4131Sozialhilfeträger

  4132Selbstzahler

  4133Übrige

  414Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

  4140Pflegekasse

  4141Sozialhilfeträger

  4142Selbstzahler

  4143Übrige

  415Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)

  4150Pflegekasse

  4151Sozialhilfeträger

  416Erträge aus Unterkunft und Verpflegung

  417Erträge aus Zusatzleistungen

  4170Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege

  4171Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung

  418Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel

  419Sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen

  4190Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI

  4191Erträge aus Transportleistungen

  4192Weitere sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen

 42 Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen

  420Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1

  4200Pflegekasse

  4201Sozialhilfeträger

  4202Selbstzahler

  4203Übrige

  421Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

  4210Pflegekasse

  4211Sozialhilfeträger

  4212Selbstzahler

  4213Übrige

  422Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

  4220Pflegekasse

  4221Sozialhilfeträger

  4222Selbstzahler

  4223Übrige

  423Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

  4230Pflegekasse

  4231Sozialhilfeträger

  4232Selbstzahler

  4233Übrige

  424Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

  4240Pflegekasse

  4241Sozialhilfeträger

  4242Selbstzahler

  4243Übrige

  425Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)

  4250Pflegekasse

  4251Sozialhilfeträger

  426Erträge aus Unterkunft und Verpflegung

  427Erträge aus Zusatzleistungen

  4270Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege

  4271Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung

  428Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel

429Sonstige Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen

 43 Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen

  430Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1

  4300Pflegekasse

  4301Sozialhilfeträger

  4302Selbstzahler

  4303Übrige

  431Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

  4310Pflegekasse

  4311Sozialhilfeträger

  4312Selbstzahler

  4313Übrige

  432Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

  4320Pflegekasse

  4321Sozialhilfeträger

  4322Selbstzahler

  4323Übrige

  433Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

  4330Pflegekasse

  4331Sozialhilfeträger

  4332Selbstzahler

  4333Übrige

  434Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

  4340Pflegekasse

  4341Sozialhilfeträger

  4342Selbstzahler

  4343Übrige

  435Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)

  4350Pflegekasse

  4351Sozialhilfeträger

  436Erträge aus Unterkunft und Verpflegung

  437Erträge aus Zusatzleistungen

  4370Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege

  4371Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung

438Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel

439Sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen

  4390Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI

  4391Weitere sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen

 44 Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten

  440für ambulante Pflegeleistungen

  441für teilstationäre Pflegeleistungen

  442für vollstationäre Pflegeleistungen

  443für Leistungen der Kurzzeitpflege

 45 Erträge aus öffentlicher Förderung für Investitionen

  450in ambulanten Pflegeeinrichtungen

  451in teilstationären Pflegeeinrichtungen

  452in vollstationären Pflegeeinrichtungen

  453in Einrichtungen der Kurzzeitpflege

 46 Erträge aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen

  460in ambulanten Pflegeeinrichtungen

  461in teilstationären Pflegeeinrichtungen

  462in vollstationären Pflegeeinrichtungen

  463in Einrichtungen der Kurzzeitpflege

  464Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber Pflegebedürftigen

(§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI)

 47 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

  470bei ambulanten Pflegeeinrichtungen

  471bei teilstationären Pflegeeinrichtungen

  472bei vollstationären Pflegeeinrichtungen

  473bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege

 48 Rückvergütungen, Erstattungen, Sachbezüge, Erträge aus Sonderrechnungen

  480Erstattungen des Personals für freie Station

  481Erstattungen des Personals für Unterkunft

  482Erstattungen des Personals für Verpflegung

  483Sonstige Erstattungen

  484Erträge aus Hilfsbetrieben

  485Erträge aus Nebenbetrieben

  486Erträge aus Betriebskostenzuschüssen für sonstige ambulante Leistungen (außerhalb des SGB XI)

  487Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus Darlehens- und Eigenmittelförderung

  488Sonstige Erträge aus Sonderrechnungen

 49 frei

 

5  Kontenklasse 5 Andere Erträge

 50 Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen

  500Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen*)

  501Erträge aus anderen Beteiligungen

  502Erträge aus Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen*)

  503Erträge aus anderen Finanzanlagen

 51 Zinsen und ähnliche Erträge

  510Zinsen und ähnliche Beträge aus verbundenen Unternehmen*)

  511Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten

  512Zinsen aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

  513Zinsen für Forderungen

  514Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

 52 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens

 53 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

 54 Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen

  540Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder Leistungen

  541Andere aktivierte Eigenleistungen

 55 Sonstige Erträge

 56 frei

  560frei

  561frei

  562frei

 57 frei

 58 frei

 59 frei

 

6  Kontenklasse 6 Aufwendungen

 60 Löhne und Gehälter

  600Leitung der Pflegeeinrichtung

  601Pflegedienst

602Betreuungsdienst

  603Hauswirtschaftlicher Dienst

  604Verwaltungsdienst

  605Technischer Dienst

  606Sonstige Dienste

 61 Gesetzliche Sozialabgaben (Aufteilung wie 600 bis 606)

 62 Altersversorgung (Aufteilung wie 600 bis 606)

 63 Beihilfen und Unterstützungen (Aufteilung wie 600 bis 606)

 64 Sonstige Personalaufwendungen (Aufteilung wie 600 bis 606)

 65 Lebensmittel

 66 Aufwendungen für Zusatzleistungen

 67 Wasser, Energie, Brennstoffe

 68 Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf

  680Materialaufwendungen

  6800Eigenfinanzierung

  6801Finanzierung nach Landesrecht

  681Bezogene Leistungen

  682Büromaterial

  683Telefon

  684Sonstiger Verwaltungsbedarf

  685Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen

 69 frei

 

7  Kontenklasse 7 weitere Aufwendungen

 70 Aufwendungen für Verbrauchsgüter gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz SGB XI (soweit nicht in anderen Konten verbucht)

 71 Steuern, Abgaben, Versicherungen

  710Steuern

  711Abgaben

  712Versicherungen

 72 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

  720Zinsen für Betriebsmittelkredite

  721Zinsen für langfristige Darlehen

  722Sonstige Zinsen

  723Sonstige Aufwendungen

 73 Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe

 74 Zuführung von Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten

  740Zuführung von öffentlichen Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten

  741Zuführung von nicht-öffentlichen Zuwendungen zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten

 75 Abschreibungen

  750Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

  751Abschreibungen auf Sachanlagen

  752Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

  753Abschreibungen auf Forderungen

  754Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände

 76 Mieten, Pacht, Leasing

 77 Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung, sonstige Aufwendungen

  771Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung

  772Sonstige Aufwendungen

 78 frei

  780frei

  781frei

  782frei

  783frei

  784frei

  785frei

 79 frei

 

8  Kontenklasse 8 Eröffnungs- und Abschlußkonten

 80 frei

 81 frei

 82 frei

 83 frei

 84 frei

 85 Eröffnungs- und Abschlußkonten

 86 Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen

 87 Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen

 88 Kalkulatorische Kosten

 89 frei

---------

*)

Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 5

Muster, Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1547;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

90Allgemeine Kostenstellen

900Gebäude einschließlich Grundstücke

901Außenanlagen

902Leitung und Verwaltung der Pflegeeinrichtung

903Hilfs- und Nebenbetriebe

904Ausbildung, Fortbildung

905Personaleinrichtungen (soweit für Betrieb der Einrichtung notwendig)

906Sonstige

 

91Versorgungseinrichtungen

910Wäscherei (Versorgung)

911Küche (Versorgung)

912Hol- und Bringedienst (Transporte innerbetrieblich)

913Zentrale Sterilisation

914Zentraler Reinigungsdienst

915Energieversorgung (Wasser, Energie, Brennstoffe)

916Sonstige

 

92Häusliche Pflegehilfe

920Pflegebereich – Pflegegrad 1

921Pflegebereich – Pflegegrad 2

922Pflegebereich – Pflegegrad 3

923Pflegebereich – Pflegegrad 4

924Pflegebereich – Pflegegrad 5

 

93Teilstationäre Pflege (Tagespflege)

930Pflegebereich – Pflegegrad 1

931Pflegebereich – Pflegegrad 2

932Pflegebereich – Pflegegrad 3

933Pflegebereich – Pflegegrad 4

934Pflegebereich – Pflegegrad 5

 

94Teilstationäre Pflege (Nachtpflege)

940Pflegebereich – Pflegegrad 1

941Pflegebereich – Pflegegrad 2

942Pflegebereich – Pflegegrad 3

943Pflegebereich – Pflegegrad 4

944Pflegebereich – Pflegegrad 5

 

95Vollstationäre Pflege

950Pflegebereich – Pflegegrad 1

951Pflegebereich – Pflegegrad 2

952Pflegebereich – Pflegegrad 3

953Pflegebereich – Pflegegrad 4

954Pflegebereich – Pflegegrad 5

 

96Kurzzeitpflege

960Pflegebereich – Pflegegrad 1

961Pflegebereich – Pflegegrad 2

962Pflegebereich – Pflegegrad 3

963Pflegebereich – Pflegegrad 4

964Pflegebereich – Pflegegrad 5

 

97Weitere Leistungen

970Zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI

971Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI

98, 99freibleibend

Anlage 6

Muster, Kostenträgerübersicht

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1548;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

 Für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen

 

Pflegegrad 1

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

 

Pflegegrad 2

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

 

Pflegegrad 3

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

 

Pflegegrad 4

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

Pflegegrad 5

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

Zusatzleistungen Pflege

Zusatzleistungen Unterkunft und Verpflegung

 Für ambulante Pflegeeinrichtungen

 

Kostenträger sind die in den Vergütungsempfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen aufgeführten Leistungskomplexe.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.