FamRÄndG

Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften

Ausfertigungsdatum:
11.08.1961
Fundstelle:
BGBl I 1961, 1221
Stand:
20260506174916
Inhaltsübersicht

Artikel 1:

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2:

Eherechtliche Bestimmungen

Artikel 3:

Änderung der Zivilprozeßordnung

Artikel 4:

Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5:

Änderung der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats nach der Scheidung

Artikel 6:

Änderung der Kostenordnung

Artikel 7:

(weggefallen)

Artikel 8:

Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 9:

Schlußvorschriften

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 7

(weggefallen)

Art 9

Schlußvorschriften

I.

Aufhebung von Vorschriften

-

II.

Übergangsvorschriften

1.

bis 4 (weggefallen)

5.

Soweit im deutschen bürgerlichen Recht oder im deutschen Verfahrensrecht die Staatsangehörigkeit einer Person maßgebend ist, stehen den deutschen Staatsangehörigen die Personen gleich, die, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen bleiben unberührt.

6.

(weggefallen)

III.

(weggefallen)

-

IV.

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft; Artikel 9 II. Nr. 6 tritt jedoch am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.