Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung nach § 31 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
- Ausfertigungsdatum:
- 09.04.2009
- Fundstelle:
- BGBl I 2009, 813
- Stand:
- 20260506175233
Auf Grund des § 31 Absatz 4 Satz 3 und Absatz 6 Satz 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1782), die durch Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe b und c des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) eingefügt worden sind, verordnet die Bundesregierung:
Die in § 31 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Deutschen Bundesbank übertragen.
Die in § 31 Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Deutschen Bundesbank übertragen.
Die in § 31 Absatz 7 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Deutschen Bundesbank übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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