Definition · Strafrecht

Zusammenrottung (§ 124 StGB)

Definition

Eine Zusammenrottung lässt sich durch die räumliche Vereinigung und die feindselige Übereinstimmung des Willens zur friedensstörenden Aggression kennzeichnen. Sie kann sich auch aus einer zunächst friedlichen Versammlung entwickeln.

Kontext
Definiere den Begriff „Zusammenrottung“ (§ 124 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht BT 1, 43.A. 2019, RdNr. 610

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.