Definition · Strafrecht

Zur Schau stellen (§ 201a Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB)

Definition

Der Täter stellt etwas zur Schau, wenn durch den Inhalt des Bildes eine bestimmte Eigenschaft hervorgehoben wird.

Erläuterung
Beispielhaft erfasst werden: nach § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB die Hervorhebung der Hilflosigkeit, nach § 201a Abs. 1 Nr. 3 StGB die Hervorhebung einer verstorbenen Person in grob anstößiger Weise
Kontext
Definiere den Begriff „zur Schau stellen“ (§ 201a Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 201a RdNr. 5a

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.