Definition · Zivilrecht

Zedent & Zessionar (§ 398 BGB)

Definition

Der Zedent ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung (=Zession) eine Forderung abtritt (Alt-Gläubiger). Der Zessionar ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung eine Forderung übertragen bekommt (Neu-Gläubiger).

Erläuterung
Kontext
Ähnlich und doch verschieden. Was bedeuten die Begriffe „Zedent“ und „Zessionar“ (§ 398 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 4
Normen
Quellen
  • Jacoby/von Hinden, Studienkommentar BGB, 17.A. 2020, Vor 398 RdNr. 1
  • Looschelders, Schuldrecht AT, 18.A. 2020, § 52 RdNr. 4
  • Weiler, Schuldrecht AT, 5.A. 2020, § 39 RdNr. 1

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.