Definition · Zivilrecht

Willenserklärung (vor § 104 BGB)

Definition

Eine Willenserklärung ist eine auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete private Willensäußerung.

Erläuterung
Auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses ist eine Willenserklärung gerichtet. Beispielhaft ist die Kündigung eines Mietverhältnisses zu nennen: Wer die Kündigung ausspricht, gibt zu erkennen, dass er das Mietverhältnis (§ 535 BGB) zu beenden wünscht.
Kontext

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Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Wendtland, in: BeckOK, BGB, 73.Ed. 2025, § 133 RdNr. 4. 

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.