Willenserklärung (vor § 104 BGB)
Eine Willenserklärung ist eine auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete private Willensäußerung.
Definiere den Begriff „Willenserklärung“:
Rechtsprechung & Quellen 2
- Wendtland, in: BeckOK, BGB, 73.Ed. 2025, § 133 RdNr. 4.