Willenserklärung (vor § 104 BGB)
Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtet ist. Der Erklärende bringt zum Ausdruck, dass nach seinem Willen eine bestimmte Rechtsfolge eintreten bzw. gelten soll.
Einer der wichtigsten Bausteine des BGB AT ist der Begriff der „Willenserklärung“. Doch was versteht man unter einer „Willenserklärung“?