Definition · Öffentliches Recht

Wiederholung Bebauungszusammenhang: Kriterien

Definition
Ein Bebauungszusammenhang ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz eventuell vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt. Gefordert wird eine tatsächlich aufeinanderfolgende, eben zusammenhängende Bebauung.
Kontext
Wann ist ein Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB gegeben?
Rechtsprechung & Quellen 4
Quellen
  • Mitschang/Reidt in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15.A. 2022, § 34 RdNr. 4-13
  • Spannowsky in: BeckOK, BauGB, 01.05.2022, § 34 RdNr. 22-26
  • Stollmann/Beaucamp, Öffentliches Baurecht, 13.A. 2022, RdNr. 12-15, 17

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.