Definition · Zivilrecht

Widerruf (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)

Definition

Der Widerruf eines Verbrauchervertrages ist eine einseitige Erklärung des Verbrauchers, durch die sich der Verbraucher von dem zwischen ihm und dem Unternehmer geschlossenen Vertrag lösen kann.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „Widerruf“ eines Verbrauchervertrags (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Faust, BGB AT, 8.A. 2023, § 28 RdNr. 18 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.