Definition · Zivilrecht

Widerruf (§ 109 BGB)

Definition

Der Widerruf eines schwebend unwirksamen Vertrags ist eine einseitige Erklärung, die dazu führt, dass der Vertrag endgültig unwirksam wird. Er kann dann nicht mehr durch Genehmigung des anderen Vertragspartners oder seines gesetzlichen Vertreters wirksam werden.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „Widerruf“ eines schwebend unwirksamen Vertrages (§ 109 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Faust, BGB AT, 8.A. 2023, § 16 RdNr. 46, § 25 RdNr. 4

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.