Definition · Strafrecht

Werturteile (§ 185 StGB)

Definition

Werturteile sind Äußerungen, die durch Elemente subjektiver Überzeugung oder Meinung geprägt sind und deshalb nicht wahr oder unwahr, sondern je nach der persönlichen Überzeugung nur falsch oder richtig sein können.

Kontext

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Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 186 RdNr. 3

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.