Werturteile (§ 185 StGB)
Werturteile sind Äußerungen, die durch Elemente subjektiver Überzeugung oder Meinung geprägt sind und deshalb nicht wahr oder unwahr, sondern je nach der persönlichen Überzeugung nur falsch oder richtig sein können.
Definiere den Begriff „Werturteile“:
Rechtsprechung & Quellen 3
- Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 186 RdNr. 3