Definition · Strafrecht

Wahndelikt (vor § 23 StGB)

Definition

Ein Wahndelikt liegt vor, wenn der Täter bei seinem Handeln von der Existenz eines tatsächlich nicht bestehenden Verbots ausgeht.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „Wahndelikt“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 30 RdNr. 24

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.