Waffe (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Waffen sind solche Gegenstände, die nicht nur objektiv dazu geeignet, sondern nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Zustand allgemein dazu bestimmt sind, Menschen erhebliche Verletzungen zuzufügen.
Rechtsprechung & Quellen 3
- Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 4 RdNr. 8