Definition · Strafrecht

Waffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definition

Eine Waffe ist ein Gegenstand, der nach Art seiner Anfertigung dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf mechanischem oder chemischem Wege zu verletzen

Kontext
Definiere den Begriff der „Waffe“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 4
Quellen
  • Fischer, StGB, 68. A. 2021, § 224 RdNr. 19
  • Sternberg-Lieben in : TK-StGB, 31. A. 2025, § 224 RdNr. 12

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.