Definition · Strafrecht

Vorteil (§ 331 StGB)

Definition

Unter einem Vorteil ist jede Leistung materieller oder immaterieller Art zu verstehen, auf die der Amtsträger oder Dritte keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv messbar verbessert.

Kontext
Was versteht man unter einem „Vorteil“ (§ 331 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 5
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 60 RdNr. 11

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.