Definition · Strafrecht

Voraussetzungen der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB)

Definition

Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt (1) eine gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen sowie (2) einen Entschluss zur gemeinsamen, arbeitsteilig auf vergleichbarer Augenhöhe begangenen Tat voraus.

Kontext
Was setzt die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) voraus?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fischer, StGB, 72.A. 2025, § 25 RdNr. 23.
  • Rengier, Strafrecht AT, 16.A. 2024, § 44 RdNr. 2ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.