Definition · Strafrecht

Von mehreren verübter Angriff (§ 231 Abs. 1 StGB)

Definition

Ein von mehreren verübter Angriff ist die in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen.

Kontext
Definiere den Begriff „von mehreren verübter Angriff“ (§ 231 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • MüKoStGB/Hohmann, 4. A. 2021, § 231 RdNr. 10 -

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.