Definition · Zivilrecht

Vindikationsanspruch (§ 985 BGB)

Definition

Als Vindikationsanspruch wird der dingliche Herausgabeanspruch des Eigentümers gemäß § 985 BGB verstanden, der auf die Einräumung des Besitzes gerichtet ist.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „Vindikationsanspruch“ (§ 985 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Herrler, in: Grüneberg, BGB, 81.A. 2022, § 985 RdNr. 1

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.