Definition · Öffentliches Recht

Verwaltungsvollstreckung (vor § 6 VwVG)

Definition
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch die Behörde in einem besonderen Verwaltungsverfahren.
Erläuterung
Mit der Verwaltungsvollstreckung (auch: Verwaltungszwang) wird das materielle Recht durchgesetzt. Liefen verwaltungsrechtliche Verfügungen ohne zwangsweise Durchsetzbarkeit ins Leere, könnten sie vom Adressaten schlicht ignoriert werden; ihr Zweck wäre verfehlt. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der Beugefunktion der Verwaltungsvollstreckung. Den von ihr erlassenen Verwaltungsakt kann die Verwaltungsbehörde selbst durchsetzen (Grundsatz der Selbstvollstreckung). Anders als die Parteien im Zivilprozessrecht benötigt sie hierfür keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel (sog. Selbsttitulierungsrecht der Verwaltung).
Kontext

Was versteht man unter Verwaltungsvollstreckung?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17.A. 2019, RdNr. 1005f.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.