Definition · Zivilrecht

Vertragsfreiheit (vor § 311 BGB)

Definition

Vertragsfreiheit ist die Möglichkeit des Einzelnen, die Rechtsbeziehungen zu anderen mittels Vertrag beliebig zu gestalten.

Erläuterung
Bestandteil der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sind die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie der Parteien.
Kontext
Was versteht man unter „Vertragsfreiheit“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 3 RdNr. 15 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.