Definition · Zivilrecht

Vertrag nach EuGVVO (Art. 7 EuGVVO)

Art. 7 EuGVVO
Definition

Ein Vertrag setzt eine freiwillig eingegangene Verpflichtung einer Partei gegenüber der anderen Partei voraus.

Kontext
Begriffe im Rahmen von EU-VOs sind verordnungsautonom, das heißt aus der Verordnung selbst, auszulegen. Wie lautet die Definition eines Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (Art. 7 EuGVVO)?
Rechtsprechung & Quellen 4
Normen
Art. 7 EuGVVO
Quellen
  • Bach/Huber, Internationales Privat- und Prozessrecht, 2. A. 2022, § 4 RdNr. 178
  • Gottwald, in: MüKo ZPO, 6. A. 2022, Art. 7 Brüssel Ia-VO RdNr. 3
  • Junker, Internationales Zivilprozessrecht, 6. A. 2023, § 6 RdNr. 10

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.