Definition · Strafrecht

Versuch der Erfolgsqualifikation (vor § 23 StGB)

Definition

Von dem Versuch der Erfolgsqualifikation spricht man, wenn die zumindest billigend in Kauf genommene schwere Folge der Erfolgsqualifikation nicht eintritt. Das Grunddelikt kann entweder vollendet oder ebenfalls nur versucht worden sein.

Erläuterung
Beispiel: Die Wohnung des Opfers versucht der Täter in Brand zu setzen (§ 306a Abs. 1 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB), wobei er den Tod des Opfers in Kauf nimmt (§ 306c StGB). Die Wohnung fängt kein Feuer und das Opfer überlebt.
Kontext
Was versteht man unter dem „Versuch der Erfolgsqualifikation“?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 30 RdNr. 17

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.