Von dem Versuch der Erfolgsqualifikation spricht man, wenn die zumindest billigend in Kauf genommene schwere Folge der Erfolgsqualifikation nicht eintritt. Das Grunddelikt kann entweder vollendet oder ebenfalls nur versucht worden sein.
Erläuterung
Beispiel: Die Wohnung des Opfers versucht der Täter in Brand zu setzen (§ 306a Abs. 1 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB), wobei er den Tod des Opfers in Kauf nimmt (§ 306c StGB). Die Wohnung fängt kein Feuer und das Opfer überlebt.
Kontext
Was versteht man unter dem „Versuch der Erfolgsqualifikation“?
Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.
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