Definition · Strafrecht

Versprechen (§ 333 StGB)

Definition

Der Vorteilsgeber verspricht, wenn eine gegenseitige Vereinbarung vorliegt, einen Vorteil später zukommen zu lassen.

Erläuterung

Spiegelbildlich zum Sichversprechenlassen verhält sich das Versprechen.

Kontext
Wann „verspricht“ der Vorteilsgeber (§ 333 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 60 RdNr. 25

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.