Verschulden (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)
Der Arbeitnehmer hat seine Krankheit verschuldet, wenn er in erheblichem Maße von dem Verhalten abweicht, das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse erwartet werden muss.
Rechtsprechung & Quellen 3
- Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 20.A. 2021, RdNr. 281
- Löwisch/Caspers/Klumpp, Arbeitsrecht, 12.A. 2019, § 11 RdNr. 441 ff.