Definition · Strafrecht

Verschleiern der Herkunft (§ 261 Abs. 2 StGB)

Definition

Mit dem Verschleiern der Herkunft ist jedes irreführende Verhalten gemeint, das darauf abzielt, einem Tatobjekt den Anschein einer anderen (legalen) Herkunft zu verleihen oder zumindest die wahre Herkunft zu verbergen.

Kontext
Was versteht man unter „Verschleiern der Herkunft“ (§ 261 Abs. 2 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 23 RdNr. 10

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.