Definition · Zivilrecht

Verrichtungsgehilfe (§ 831 Abs. 1 BGB)

Definition

Verrichtungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und von den Weisungen des Geschäftsherrn abhängig ist.

Erläuterung
Eine inhaltlich verwandte Rechtsfigur im Schuldrecht ist der Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB). Der zentrale Unterschied der beiden besteht darin, dass der Verrichtungsgehilfe gegenüber dem Geschäftsherren weisungsgebunden ist. Das heißt, selbstständige Personen können keine Verrichtungsgehilfen, sondern allenfalls Erfüllungsgehilfen sein!
Kontext
Was versteht man unter einem „Verrichtungsgehilfen“ (§ 831 Abs. 1 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Peifer, Schuldrecht - Gesetzliche Schuldverhältnisse, 7.A. 2023, § 4 RdNr. 6
  • Sprau, in: Grüneberg, BGB, 84.A. 2025, § 831 RdNr. 5

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.