Verpflichtungsgeschäft (vor § 104 BGB)
Verpflichtungsgeschäfte (auch Kausalgeschäfte) sind Rechtsgeschäfte, durch die sich eine Person verpflichtet, einer anderen gegenüber eine Leistung zu erbringen. Verpflichtungsgeschäfte sind im Schuldrecht des BGB geregelt und bilden den rechtlichen Grund (lateinisch: causa) für den späteren Austausch (Beispiel: Kaufvertrag, § 433 BGB).
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Rechtsprechung & Quellen 2
- Jauernig/Mansel, 19.A. 2023, § 104 RdNr. 9.