Definition · Zivilrecht

Verpflichtungsgeschäft (vor § 104 BGB)

Definition

Verpflichtungsgeschäfte (auch Kausalgeschäfte) sind Rechtsgeschäfte, durch die sich eine Person verpflichtet, einer anderen gegenüber eine Leistung zu erbringen. Verpflichtungsgeschäfte sind im Schuldrecht des BGB geregelt und bilden den rechtlichen Grund (lateinisch: causa) für den späteren Austausch (Beispiel: Kaufvertrag, § 433 BGB).

Kontext

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Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Jauernig/Mansel, 19.A. 2023, § 104 RdNr. 9.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.