Definition · Strafrecht

Vermögensverfügung (§ 263 Abs. 1 StGB)

Definition

Eine Vermögensverfügung ist jedes bewusste, freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, durch welches das Vermögen unmittelbar gemindert wird.

Kontext
Definiere den Begriff „Vermögensverfügung“ (§ 263 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 13 RdNr. 63

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.