Vermögensverfügung (§ 263 Abs. 1 StGB)
Eine Vermögensverfügung ist jedes bewusste, freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, durch welches das Vermögen unmittelbar gemindert wird.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 13 RdNr. 63