Definition · Zivilrecht

Vermögensschaden (vor § 249 BGB)

Definition

Ein Vermögensschaden ist eine unfreiwillige Beeinträchtigung von Gütern und Interessen mit Vermögenswert.

Kontext
Was versteht man unter einem „Vermögensschaden“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 45 RdNr. 2 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.