Definition · Strafrecht

Vermögensschaden

Definition

Ein Vermögensschaden ist ein negativer Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der Vermögensverfügung.

Erläuterung
Von einem negativen Saldo ist auszugehen, wenn die Vermögensverfügung nicht kompensiert wird durch einen entsprechenden ausgleichenden Zufluss, der zu einem gleichzeitigen Zuwachs des Vermögens führt. Beurteilt wird dies anhand einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung aller Zu- und Abflüsse.
Kontext
Was versteht man unter einem „Vermögensschaden“ (§ 263 Abs. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Buckelmann, in: BeckOK-StGB, 1.5.22, § 263, RdNr. 39.
  • Fischer, StGB, 69.A.22, § 263, RdNr. 110

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.