Definition · Strafrecht

Vermögensbetreuungspflicht, Verletzen der (§ 266 Abs. 1 StGB)

Definition

Der Täter verletzt die Vermögensbetreuungspflicht beim Treubruchstatbestand nicht nur mit jedem rechtsgeschäftlichen, sondern auch jedem tatsächlichen Verhalten, welches wiederum in einem positiven Tun wie in einem Unterlassen bestehen kann.

Kontext
Auf welche Weise kann eine Vermögensbetreuungspflicht „verletzt“ werden (§ 266 Abs. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT , 23. A. 2021, § 18 RdNr. 35

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.