Definition · Strafrecht

Vermögensbegriff, juristisch-ökonomischer (§ 253 StGB/ § 263 StGB)

Definition

Nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff sind alle wirtschaftlich wertvollen Positionen nur dann geschützt, sofern sie unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen.

Kontext
Was versteht man unter dem „juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB/ § 263 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • MüKoStGB/Hefendehl, 3. A. 2019, § 263 RdNr. 383

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.