Definition · Strafrecht

Verlust des Sprechvermögens (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definition

Der Verlust des Sprechvermögens (Stummheit) ist der Verlust der Fähigkeit zu artikuliertem Reden.

Kontext
Was versteht man unter dem „Verlust des Sprechvermögens“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fischer, StGB, 66. A. 2019, § 226 RdNr. 4

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.