Definition · Strafrecht

Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definition

Der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit umfasst den Verlust der (männlichen) Zeugungsfähigkeit sowie der (weiblichen) Empfängnisfähigkeit. Dabei sind Fortpflanzungsfähigkeit und Beischlafsfähigkeit nicht deckungsgleich.

Kontext
Was versteht man unter dem „Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fischer, StGB, 66. A. 2019, § 226 RdNr. 5

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.