Definition · Zivilrecht

Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB)

Definition

Eine Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht desjenigen, der eine gefährliche Sache oder Einrichtung unterhält oder einen gefährlichen Verkehr eröffnet, dafür zu sorgen, dass hiervon keine Gefahren ausgehen.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einer „Verkehrssicherungspflicht“ (§ 823 Abs. 1 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Peifer, Schuldrecht - Gesetzliche Schuldverhältnisse, 7.A. 2023, § 3 RdNr. 57
  • Sprau, in: Grüneberg, BGB, 81.A. 2022, § 823 RdNr. 45 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.