Definition · Strafrecht

Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB)

Definition

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Erläuterung
Kontext
Wann handelt es sich bei einer strafbaren Tat um ein „Vergehen“ (§ 12 Abs. 2 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kudlich, in: BeckOK StGB, 65. 2025, StGB § 12 RdNr. 4.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.