Verfügungsgeschäft (vor § 104 BGB)
Verfügungsgeschäfte (auch: Erfüllungsgeschäfte) sind Rechtsgeschäfte, durch die ein Recht (z.B. Eigentum) übertragen, belastet, aufgehoben oder inhaltlich geändert wird. Verfügungsgeschäfte findet man hauptsächlich im Sachenrecht des BGB. Das Verfügungsgeschäft verwirklicht den Vollzug des Verpflichtungsgeschäfts (Beispiel: Übereignung beweglicher Sachen, § 929 BGB).
Definiere den Begriff „Verfügungsgeschäft“:
Rechtsprechung & Quellen 2
- Jauernig/Mansel, 19.A. 2023, § 104 RdNr. 10.