Definition · Zivilrecht

Verfügungsgeschäft (vor § 104 BGB)

Definition

Verfügungsgeschäfte (auch: Erfüllungsgeschäfte) sind Rechtsgeschäfte, durch die ein Recht (z.B. Eigentum) übertragen, belastet, aufgehoben oder inhaltlich geändert wird. Verfügungsgeschäfte findet man hauptsächlich im Sachenrecht des BGB. Das Verfügungsgeschäft verwirklicht den Vollzug des Verpflichtungsgeschäfts (Beispiel: Übereignung beweglicher Sachen, § 929 BGB).

Erläuterung
Verfügungsgeschäfte können nicht nur dinglicher, sondern auch schuldrechtlicher Natur sein — etwa die Abtretung (§ 398 BGB) oder die Schuldübernahme (§§ 414, 415 BGB).
Kontext

Definiere den Begriff „Verfügungsgeschäft“:

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Jauernig/Mansel, 19.A. 2023, § 104 RdNr. 10.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.