Vereinigung (Art. 9 Abs. 1 GG)
Eine Vereinigung gemäß Art. 9 Abs. 1 GG ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen für eine gewisse Dauer zu einem gemeinsamen Zweck auf freiwilliger Basis bei Unterwerfung unter eine organisatorische Willensbildung. Eine Koalition gemäß Art. 9 Abs. 3 GG ist ein Sonderfall der Vereinigung, deren Hauptzweck in der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen liegt.
Rechtsprechung & Quellen 4
- Günther/Franz, Grundfälle zu Art 9 GG, JuS 2006, 788, 873
- Manssen, StaatsR II, 18. A. 2021, Rdnr. 602 ff.
- Scholz, in: Dürig/Herzog/Scholz, 95. EL 2021, GG Art. 9 Rdnr. 33 ff.