Definition · Strafrecht

Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)

Definition

Eine Verbrechensverabredung ist die (ausdrückliche oder konkludente) ernst gemeinte Übereinkunft wenigstens zweier Personen, ein Verbrechen als Mittäter zu begehen oder einen Dritten gemeinsam zu einem Verbrechen anzustiften.

Erläuterung

Eine Vorstufe zur Mittäterschaft oder zur gemeinsamen Anstiftung bildet die Verabredung damit.

Kontext
Was versteht man unter einer „Verbrechensverabredung“ (§ 30 Abs. 2 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 43 RdNr. 21

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.