Definition · Strafrecht

Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB)

Definition

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

Erläuterung
Kontext
Wann handelt es sich bei einer strafbaren Tat um ein „Verbrechen“ (§ 12 Abs. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 1

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.