Definition · Zivilrecht

Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB)

Definition

Ein Verbrauchervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verbraucher (§ 13 BGB) und einem Unternehmer (§ 14 BGB).

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „Verbrauchervertrag“ (§ 310 Abs. 3 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 33 RdNr. 6, 16

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.