Definition · Zivilrecht

Verbraucher (§ 13 BGB)

Definition

Verbraucher ist jede natürliche Person (persönliches Kriterium), die ein Rechtsgeschäft (sachliches Kriterium) zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit (funktionales Kriterium) zugerechnet werden können.

Erläuterung
Der Verbraucherbegriff wird in § 13 BGB legaldefiniert. Inhaltlich ist die Definition spiegelbildlich zum Unternehmerbegriff in § 14 Abs. 1 BGB. Die Prüfung hat demnach parallel zu erfolgen.
Kontext
Wer ist Verbraucher i.S.d. § 13 BGB?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Bachmann, in: MüKo BGB, 10.A. 2025, § 13 RdNr. 75

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.