Verbraucher (§ 13 BGB)
Verbraucher ist jede natürliche Person (persönliches Kriterium), die ein Rechtsgeschäft (sachliches Kriterium) zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit (funktionales Kriterium) zugerechnet werden können.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Bachmann, in: MüKo BGB, 10.A. 2025, § 13 RdNr. 75