Definition · Öffentliches Recht

Verbots staatlicher Beihilfen (Art. 107 Abs. 1 AEUV)

Art. 107 Abs. 1 AEUV
Definition

Mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

Kontext
Was versteht man unter dem „Verbot staatlicher Beihilfen“ (Art. 107 Abs. 1 AEUV)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Art. 107 Abs. 1 AEUV
Quellen
  • Eisenhut, in: Geiger/Khan/Kotzur/Kirchmair AEUV, 7.A. 2022, § 107 RdNr. 1ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.