Definition · Zivilrecht

Unvollkommene Verbindlichkeit (vor § 241 BGB)

Definition

Eine unvollkommene Verbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit des Schuldners, deren Erfüllung der Gläubiger zwar verlangen, aber nicht durchsetzen kann.

Erläuterung
Praktisch wichtigster Fall ist hier die Verjährung.
Kontext
Was versteht man unter einer „unvollkommenen Verbindlichkeit“?
Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 1 RdNr. 17

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.