Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB)
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (persönliches Kriterium), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (sachliches Kriterium) in Ausführung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (funktionales Kriterium) handelt.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Bachmann, in: MüKo BGB, 10.A. 2025, § 14 RdNr. 33ff.