Definition · Zivilrecht

Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB)

Definition

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (persönliches Kriterium), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (sachliches Kriterium) in Ausführung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (funktionales Kriterium) handelt.

Erläuterung
In § 14 Abs. 1 BGB ist der Unternehmerbegriff legaldefiniert. Inhaltlich verhält sich die Definition spiegelbildlich zum Verbraucherbegriff in § 13 BGB. Demzufolge erfolgt die Prüfung parallel.
Kontext
Wer ist Unternehmer i.S.d.§ 14 Abs. 1 BGB?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Bachmann, in: MüKo BGB, 10.A. 2025, § 14 RdNr. 33ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.