Definition · Zivilrecht

Unternehmensfortführung (§ 25 HGB)

Definition

Unternehmensfortführung liegt vor, wenn zumindest der wesentliche Kern des Unternehmens beibehalten wird. Es muss sich für den Rechtsverkehr der Eindruck einer Kontinuität des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand ergeben.

Kontext
Definiere den Begriff „Unternehmensfortführung“ (§ 25 HGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Reuschle, in: EBJS HGB, 4.A. 2020, § 25 RdNr. 29

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.